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Behandlung gegen den Willen

Kinder und Jugendliche mit psychischen Störungen haben grundsätzlich das Recht, selbst zu entscheiden, ob sie sich medizinisch behandeln lassen möchten. Dies gilt auch in Situationen, in denen die Eltern und Fachkräfte die Notwendigkeit für eine Behandlung sehen. Nur unter ganz bestimmten und engen rechtlichen Voraussetzungen ist eine Unterbringung in einem Krankenhaus auch gegen den Willen eines Patienten möglich. Dazu benötigen die Sorgeberechtigten dann die Genehmigung des Familiengerichts. Sollten Sie hierzu eine Notwenigkeit sehen, dann lassen Sie sich von der Behandlerin oder dem Behandler Ihres Kindes beraten.