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Aufnahme

Alle Patientinnen und Patienten, die in unsere Klinik kommen, melden sich in der Zentrale an. Von hier werden sie in die entsprechenden Bereiche weitergeleitet. In der Regel werden sie anschließend zum ersten Mal psychiatrisch-psychotherapeutisch sowie körperlich untersucht.

Außerdem wird der bisherige Behandlungsverlauf angeschaut, weswegen Sie auch sämtliche wichtigen Papiere wie Krankenversicherungskarte, Einweisung oder mögliche Vorbefunde Ihres Kindes mitbringen sollten (eine komplette Checkliste finden Sie hier). Auf dieser Grundlage entscheiden die Ärztinnen und Ärzte über das Vorgehen in der Folgezeit, zum Beispiel auch, ob Ihr Kind stationär, teilstationär oder ambulant behandelt wird. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt alle medizinisch notwendigen Leistungen. Ist Ihr Kind privat bei einer Krankenkasse versichert, informieren Sie sich bitte vorab, welche Leistungen übernommen werden.

Wenn Patientinnen oder Patienten mit einer akuten psychischen Krise kommen, können sie zur Behandlung kurzfristig stationär aufgenommen werden. Die Zentrale Aufnahme berät zudem Menschen, die nicht ohne fremde Hilfe zur psychiatrischen Behandlung kommen können oder bei denen das Gesundheitsamt, die Polizei oder das Ordnungsamt die Einweisung veranlasst haben. Notfälle werden dabei immer bevorzugt aufgenommen. Das kann für die anderen Wartenden in Ausnahmen auch zu Wartezeiten führen. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.

Ausstattung

Neben der fachlichen Kompetenz unserer ärztlichen, therapeutischen und pflegerisch-erzieherischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Zentralen Aufnahme ist auch die medizinisch-technische Versorgung optimal. Auf diese Weise können wir einige nötigen Befunde für die Diagnose in kurzer Zeit zusammenstellen und die Therapie zeitnah beginnen.

Die technischen Möglichkeiten sind:

  • Monitoring der Vitalparameter
  • Elektrokardiografie (EKG)
  • Elektroenzephalografie (EEG)
  • Laboruntersuchungen

Behandlungsvertrag

Sie erhalten einen Behandlungsvertrag, in dem Sie unsere Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) anerkennen. Hier entscheiden Sie auch, ob Sie Wahlleistungen für Ihr Kind in Anspruch nehmen möchten, die Sie entweder über Ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung oder auch über Zusatzversicherungen abgedeckt haben. Dazu gehört zum Beispiel eine Behandlung durch die Chefärztin oder den Chefarzt.

Datenschutz

Alle Ihre persönlichen Angaben unterliegen den Datenschutzbestimmungen und entsprechen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zu strengster Verschwiegenheit verpflichtet.